Häufig gestellte Fragen

Wie werde ich Mitglied im Verein?

Du Interessierst dich für den Schießsport und überlegst Mitglied zu werden? Das geht ganz einfach.

Zunächst meldest du dich beim Vorstand und vereinbarst einen Termin für ein erstes Kennenlernen. Dann kannst du alle deine Fragen stellen und bekommst Gelegenheit einen Mitgliedantrag auszufüllen. Danach wird der Vorstand über deinen Antrag entscheiden.

Welches Mindestalter benötige ich für den Schießsport?

Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten (§ 27 WaffG)

Auf Schießstätten darf ohne behördliche Erlaubnis geschossen werden:

ab 12 Jahren: mit Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen

ab 14 Jahren: mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6mm (.22, .22 lfb) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner.

Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.

ab 18 Jahren: alle übrigen Waffen, welche nach den gültigen Sportordnungen zum sportlichen Schießen zugelassen sind.

Wie bekomme ich eine eigene Waffe als Sportschütze?

Vor dem Erwerb der ersten erlaubnispflichtigen Waffen als Sportschütze steht der Sachkundelehrgang mit abschließender Sachkundeprüfung. Im Sachkundelehrgang lernt der Sportschütze wesentliche technische und rechtliche Grundlagen sowie den sicheren Umgang mit Schusswaffen.

Zudem wird vorausgesetzt, dass der Neuling mindestens ein Jahr lang Mitglied in einem Schützenverein ist und dort regelmäßig trainiert hat (mind. 1x im Monat, 12 Monate hintereinander oder 18x innerhalb von 12 Monaten). Wer für sein neues Hobby von vorneherein nicht so viel Zeit aufbringen kann oder möchte, sollte sich überlegen ob der Schießsport überhaupt das richtige ist.

Zudem muss mit dem Antrag auf einer Waffenbesitzkarte nachgewiesen werden, dass ein entsprechender Waffenschank vorhanden ist.

Bevor eine neue Waffenbesitzkarte (WBK) ausgestellt wird, werden die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit geprüft. Dazu fragt die Waffenbehörde u.a. bei Polizei und Verfassungsschutz ab, ob Gründe gegen einen Waffenbesitz des Antragsstellers sprechen. Erst wenn dies verneint wird, wird dem neuen Sportschützen eine Waffenbesitzkarte ausgestellt und er kann seine erste erlaubnispflichtige Waffe erwerben.

Welchen Waffenschrank benötige ich? Wie lauten die 4 Sicherheitsregeln im Umgang mit Waffen?
  1. Jede Waffe ist als geladen zu betrachten.

  2. Die Waffe ist nie auf etwas zu richten, was man nicht treffen will.

  3. Der Abzugsfinger berührt den Abzug erst, wenn das Visier auf das Ziel gerichtet ist.

  4. Der Schütze muss sich seines Zieles sicher sein.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Das lässt sich nur schwer beziffern, da viele individuelle Faktoren eine Rolle spielen. Wenn Sie es ernst meinen, können Sie folgende Preise recherchieren.

• Sachkundelehrgang
• Mitgliedsbeitrag Schützenverein (siehe Beitragsordnung)
• Gehörschutz und Schießbrille
• Munition und Schießscheiben
• Wettkampfgebühren
• Anschaffungskosten für einen Waffenschrank
• Gebühren für den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte (WBK)
• Anschaffungskosten für Sportgeräte (Pistole, Gewehr, etc)

Wie erfolgt die Beitragszahlung?

Der Vereinsbeitrag wird jährlich überwiesen auf das Konto des Vereins:

Schützenverein Teterow 90 e.V.
IBAN: DE88 1307 0024 0492 0716 00
BIC:    DEUTDEDBROS
Deutsche Bank

Ich bin neu im Verein und habe noch keine Waffenbesitzkarte (WBK). Was muss ich tun?

Die Voraussetzungen für die Beantragung und Erteilung einer grünen oder gelben WBK sind im Waffengesetz (WaffG) in § 4 geregelt:

  1. Waffensachkundelehrgang und bestandene Waffensachkundeprüfung

  2. Schießnachweise durch regelmäßiges Training (12 mal monatlich in Folge oder 18 mal jährlich)

  3. Nachweis eines bestehenden Bedürfnisses

  4. Bestätigung des zuständigen Schießsportverbandes über das Bedürfnis

  5. polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen

  6. keine laufenden Strafverfahren oder Anzeigen

  7. Nachweis über eine sichere Aufbewahrung (zugelassener Tresor)

  8. persönliche Eignung

Ich bin neu im Verein und habe noch keine eigenen Waffen. Wie und wann kann ich zum Schießtraining kommen?

Solange du noch nicht im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis und eigener Waffen bist, besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Absprache und Terminvereinbarung unter Aufsicht mit unseren Vereinswaffen zu trainieren.

Hierfür wendest du dich an den Vorstand und vereinbarst einen ersten Trainingstermin.

Welche Vereinswaffen hat der Verein

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