Beitragsordnung
2. Beitragszahlung
2.1. Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.
2.2. Der Jahresbeitrag wird zu Beginn eines Jahres (bis einschließlich März) bzw. der Mitgliedschaft fällig.
2.3. Beträge über dem Jahresbeitrag werden als Zuwendung behandelt.
3. Aufnahmegebühr:
3.1. Bei Aufnahme in den Verein ist der Jahresbeitrag zu entrichten.
4. Gültigkeit:
4.1. Diese Beitragsordnung gilt ab dem 16.10.2015.
5. Zahlung:
5.1. Jedes Mitglied zahlt zu Gunsten des Vereinskontos: